Pflicht ist Pflicht

Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Dass sind 5 Seminartage a 7 Zeitstunden. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Schlüsselzahl „95“ von der Führerscheinstelle in den Führerschein eingetragen. Die Seminartage können zusammenhängend in einer Woche, oder in größeren Zeitabständen besucht werden. Wichtig für alle Fahrer ist, dass am Tage der Führerscheinverlängerung die 35-stündige Weiterbildung mit Nachweis absolviert wurde.